Memorium "Nürnberger Prozesse" Drucken E-Mail

Fahrt zum „Memorium Nürnberger Prozesse“

Im Rahmen des Geschichtsunterrichts der neunten Jahrgangsstufe, in dem es um das Nachkriegs­deutschland ging, fuhren die drei neunten Klassen am 23. November zum „Memorium Nürnberger Prozesse“, um sich dort in circa 1,5 Stunden über diesen nicht nur für die deutsche Ge­schichte bedeutsamen Prozess und dessen Schauplatz zu informieren. Dieses Museum behandelt am Originalschauplatz Vorgeschichte, Verlauf und Nachwirkungen der Nürnberger Prozesse, bei denen sich die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regime vor Gericht verantworten mussten.

„Das Terrorregime der Nationalsozialisten hatte in nur zwölf Jahren zu einem Zivilisationsbruch und zu menschlichem Leid von bis dahin unvorstellbaren Ausmaßen geführt. Durch die Nürnberger Prozesse, bei denen sich1945/1946 erstmals in der Geschichte Repräsentanten eines Staates wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten mussten, wurde der Saal 600 im Nürnberger Justizgebäude zu einem Ort der Weltgeschichte.

Auch wenn maßgebliche Figuren des „Dritten Reichs“ sich ihrer Verantwortung durch Selbstmord entzogen hatten, gelang es den Alliierten nach Kriegsende, die wichtigsten Vertreter der NSDAP, der Politik, der Wirtschaft und des Militärs vor Gericht zu stellen. Angeklagt wurden u.a. Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Baldur von Schirach, Albert Speer. Die Angeklagten konnten sich entweder selbst oder mit Hilfe eines Anwalts verteidigen.

Das Verfahren begann im November 1945 und erstreckte sich über 218 Verhandlungstage. Die vier Alliierten stellten sowohl die Richter als auch die Ankläger. Im Verlauf des Prozesses wurden ins­gesamt mehr als 280 Zeugen befragt. Nicht zuletzt aufgrund der Aussagen von Überlebenden erfuhr die Weltöffentlichkeit die Dimension der verbrecherischen Politik des „Dritten Reichs“ einschließ­lich des Völkermordes. Als Beweismittel dienten der Anklagebehörde neben Zeugenvernehmungen auch Filmaufnahmen von den durch alliierte Streitkräfte befreiten Konzentrationslagern. Am ersten und zweiten Oktober 1946 verlasen die Richter die Urteile und deren Begründungen: drei Freisprü­che, zwölfmal Tod durch den Strang sowie drei lebenslange und vier langjährige Freiheitsstrafen.

Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher blieb nicht die einzige Anstrengung, die NS-Verbrechen strafrechtlich zu ahnden. In Nürnberg standen zwischen 1946 und 1949 in zwölf Nachfolgeprozessen hochrangige Mediziner, Militärs, Beamte und Diplomaten vor US-Militärge­richten. Diese Verfahren belegten, wie sehr die deutsche Führungsschicht zum Entstehen und Funk­tionieren des NS-Regimes beigetragen hatte.

Zurückblickend scheint ein gerader Weg vom Nürnberger Prozess 1945 zum heutigen Internationa­len Strafgerichtshof (IstGH) zu führen. Doch das „Versprechen von Nürnberg“, Staatsverbrechen zu ahnden, blieb jahrzehntelag unerfüllt. Erstmals zu den Verbrechen des ehemaligen Jugoslawien in 1990er Jahren setzte der UN-Sicherheitsrat einen Internationalen Strafgerichtshof ein. A, 1. Juli 2002 nahm dieser seine Arbeit in Den Haag auf“ (Flyer des Museum „Memorium Nürnberger Pro­zesse).