| Mittagsbetreuung |
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Ordnung für die Mittags- sowie die verlängerte Mittagsbetreuung des Schulverbandes Mühlhausen § 1 Art der Betreuung Die Betreuung bei der Mittags- und verlängerten Mittagsbetreuung erfolgt in Form von einfachen spielerischen Aktivitäten sowie Hilfe bei den Hausaufgaben. Die Möglichkeit, während der Mittagsbetreuung ein warmes Mittagessen einzunehmen ist gegeben. § 2 Betreuungszeit Die Betreuungszeit erstreckt sich auf die Zeiten des Schulbetriebes. Die Mittagsbetreuung findet an jedem Schultag von 11.15 bis 14.00 Uhr statt; die verlängerte Mittagsbetreuung von 11.30 bis 15.30 Uhr. § 3 Betreuungsort Die Mittags- und verlängerte Mittagsbetreuung findet in der Schule Mühlhausen statt. § 4 Aufnahmekriterien In die Mittags- sowie in die verlängerte Mittagsbetreuung werden Grundschüler/-innen und Hauptschüler/-innen aufgenommen. § 5 Kostenbeitrag Der Kostenbeitrag beträgt pro Tag und Kind: a) Mittagsbetreuung von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr 1,30 € b) verlängerte Mittagsbetreuung von 11.15 Uhr bis 15.30 Uhr 2,50 € c) Mittagsbetreuung von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr 1,30 € Ein Nachlass für Geschwisterkinder wird nicht gewährt. Eine Anpassung des Beitrages kann jeweils zum Schuljahresbeginn erfolgen. Die Beitragsabbuchung erfolgt jeweils bis zum fünften eines jeden Monats im Nachhinein. § 6 Haftung Der Schulverband Mühlhausen haftet nicht für Beschädigungen oder Abhandenkommen der von den Benutzern der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung in die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung eingebrachten Gegenstände (z. B. Garderobe, Fahrräder, Mappen, Bücher, Spielsachen, usw.). § 7 Krankheitsfälle/Abwesenheit (1) Jede Erkrankung bzw. Abwesenheit eines Kindes ist sofort der Schule Mühlhausen mitzuteilen. (2) Bei längerer Erkrankung und anderen begründeten Fällen (z. B. Erholungs- und Kuraufenthalte) können Kinder auf Antrag vorübergehend abgemeldet werden. Die Abmeldung muss schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen erfolgen. § 8 Kündigung Eine Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Schulverband Mühlhausen. Sie kann jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen erklärt werden. § 9 Ausschluss (1) Der Schulverband Mühlhausen kann aus wichtigen Gründen Kinder vom Besuch der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung ausschließen. (2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere, soweit pädagogisch geboten, wenn ein Kind · durch fortgesetztes Stören die Gemeinschaft oder einzelne Kinder gefährdet, · der Kostenbeitrag länger als zwei Monate nicht entrichtet wird. § 10 Vertragsgrundlage Der Vertrag kommt zustande, wenn die Erziehungsberechtigten die Anmeldung und die Einzugsermächtigung unterschrieben haben. § 11 Sonstiges Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betreuungsbetriebes ist den Weisungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten. § 12 In-Kraft-Treten Die Ordnung für die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung tritt rückwirkend zum 01. September 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 12. September 2006 außer Kraft. Mühlhausen, 12. November 2008 Schulverband Mühlhausen Dr. Hundsdorfer 1. Vorsitzender
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