Mittagsbetreuung Drucken E-Mail
Ordnung
für die Mittags- sowie die verlängerte Mittagsbetreuung
des Schulverbandes Mühlhausen

   
   
    § 1 Art der Betreuung

Die Betreuung bei der Mittags- und verlängerten Mittagsbetreuung erfolgt in Form von einfachen spielerischen Aktivitäten sowie Hilfe bei den Hausaufgaben.

Die Möglichkeit, während der Mittagsbetreuung ein warmes Mittagessen einzunehmen ist gegeben.


    § 2 Betreuungszeit

Die Betreuungszeit erstreckt sich auf die Zeiten des Schulbetriebes. Die Mittagsbetreuung findet an jedem Schultag von 11.15 bis 14.00 Uhr statt; die verlängerte Mittagsbetreuung von 11.30 bis 15.30 Uhr.

    § 3 Betreuungsort

Die Mittags- und verlängerte Mittagsbetreuung findet in der Schule Mühlhausen statt.

    § 4 Aufnahmekriterien

In die Mittags- sowie in die verlängerte Mittagsbetreuung werden Grundschüler/-innen und Hauptschüler/-innen aufgenommen.

    § 5 Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag beträgt pro Tag und Kind:

a) Mittagsbetreuung von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr                    1,30 €       
b) verlängerte Mittagsbetreuung von 11.15 Uhr bis 15.30 Uhr            2,50 €
c) Mittagsbetreuung von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr                    1,30 €

Ein Nachlass für Geschwisterkinder wird nicht gewährt.

Eine Anpassung des Beitrages kann jeweils zum Schuljahresbeginn erfolgen.

Die Beitragsabbuchung erfolgt jeweils bis zum fünften eines jeden Monats im Nachhinein.

§ 6 Haftung

Der Schulverband Mühlhausen haftet nicht für Beschädigungen oder Abhandenkommen der von den Benutzern der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung in die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung eingebrachten Gegenstände (z. B. Garderobe, Fahrräder, Mappen, Bücher, Spielsachen, usw.).

§ 7 Krankheitsfälle/Abwesenheit

    (1) Jede Erkrankung bzw. Abwesenheit eines Kindes ist sofort der Schule Mühlhausen mitzuteilen.
    (2) Bei längerer Erkrankung und anderen begründeten Fällen (z. B. Erholungs- und Kuraufenthalte) können Kinder auf Antrag vorübergehend abgemeldet werden. Die Abmeldung muss schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen erfolgen.

    § 8 Kündigung
   
    Eine Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Schulverband Mühlhausen.
    Sie kann jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen erklärt werden.
   
    § 9 Ausschluss
   
    (1) Der Schulverband Mühlhausen kann aus wichtigen Gründen Kinder vom Besuch der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung ausschließen.
   
    (2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere, soweit pädagogisch geboten, wenn ein Kind
·    durch fortgesetztes Stören die Gemeinschaft oder einzelne Kinder gefährdet,
·    der Kostenbeitrag länger als zwei Monate nicht entrichtet wird.
   
    § 10 Vertragsgrundlage
   
    Der Vertrag kommt zustande, wenn die Erziehungsberechtigten die Anmeldung und die Einzugsermächtigung unterschrieben haben.
   
    § 11 Sonstiges
   
    Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betreuungsbetriebes ist den Weisungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten.
   
    § 12 In-Kraft-Treten
   
    Die Ordnung für die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung tritt rückwirkend zum 01. September 2008 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 12. September 2006 außer Kraft.


Mühlhausen, 12. November 2008
Schulverband Mühlhausen



Dr. Hundsdorfer
1. Vorsitzender