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Übertritt von der Regelklasse der Haupt-/Mittelschule in den M-Zug

 

Seit dem Schuljahr 2010/11 haben sich die Zugangsbedingungen in die M-Klassen geändert. Bei nicht erreichtem Notendurchschnitt muss sich der Schüler einer Auf­nahme­prüfung unter­ziehen. Zweck der Aufnahmeprüfung ist es, eine Eignung der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf das Anforderungsniveau im M-Zug festzustellen.

 

Zugangsbedingungen

 

Klasse

Zugang aus der Regelklasse

Fächer

Noten­schnitt

Bedingungen

M 7

Zwischenzeugnis

Jahrgangsstufe 6

Durchschnittsnote

aus

Deutsch,

Mathematik,

Englisch

 

2,66 und

besser

Antrag der Erziehungsberechtigten

 

3,00 und

schlechter

a) Antrag der Erziehungsberechtigten

b) bestandene Aufnahmeprüfung an der

aufnehmenden Schule

M 8

bzw.

M 9

 

Zwischenzeugnis

Jahrgangsstufe 7

bzw.

Zwischenzeugnis

Jahrgangsstufe 8

 

Durchschnittsnote

aus

Deutsch,

Mathematik,

Englisch

 

2,33 und

besser

Antrag der Erziehungsberechtigten

 

2,66 und

schlechter

a) Antrag der Erziehungsberechtigten

b) bestandene Aufnahmeprüfung an der

aufnehmenden Schule

M 10

 

Qualifizierender

Hauptschulabschluss

Durchschnittsnote

aus Deutsch,

Mathematik, Englisch

 

2,33 und

besser

Antrag der Erziehungsberechtigten

 

2,66 und

schlechter

a) Antrag der Erziehungsberechtigten

b) bestandene Aufnahmeprüfung an der

aufnehmenden Schule

 

Prüfungsfächer

Die Aufnahmeprüfung erfolgt in schriftlicher Form und erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Abzulegen ist die Prüfung nur in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis oder im Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschul­abschluss nicht mindestens die Note 2 erzielt wurde.

Prüfungsinhalte

Die Prüfungsaufgaben für die Aufnahme in die M7 beziehen sich auf die Inhalte der Lehrpläne für die Jahrgangsstufen 5 und 6; für die Aufnahme in die Klassen M8 bis M10 auf die jeweiligen Lehrpläne für die Regelklassen 7 - 9.

Bewertung

Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note(n) 2,66 (in Jahrgangstufe 6) bzw. 2,33 (in den Jahrgangstufen 7, 8, 9) beträgt, d. h. die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahmekriterium 2,66 bzw. 2,33 erfüllt ist.

Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung wird an der jeweils aufnehmenden Schule durchgeführt und findet am  04.04. für Deutsch, 05.04.  für Mathematik, 06.04.  für  Englisch statt.

Der Termin für die 9. Jahrgangsstufe ist noch nicht festgelegt; er wird in der Zeit nach dem qualifizierenden Hauptschulabschluss liegen.