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Informationen zum Übertritt an eine Realschule oder ein Gymnasium

aus der 5. Jahrgangsstufe

 

Die Übertrittsregelungen nach der 5. Jahrgangsstufe an eine Realschule oder ein Gymnasium wurden wie folgt verändert:

 

Nunmehr ist der Übertritt von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 5 ausschließlich mit dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 möglich, wenn in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser (für den Übertritt in Jahrgangsstufe 5 der Realschule) bzw. 2,0 oder besser (für den Übertritt in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums) erreicht wird.

 

Um den weiterführenden Schule eine möglichst gesicherte Basis für die Unterrichtsplanung und Lehrerversorgung zur Verfügung zu stellen, wird folgende Regelung getroffen:

 

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der staatlichen und staatlich anerkannten Hauptschulen/Mittelschulen, die den Übertritt an die Realschule bzw. an das Gymnasium anstre-ben und die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Mathematik und Deutsch die Durchschnittsnote 2,5 oder besser (für den Übertritt in Jahrgangsstufe 5 der Realschule) bzw. 2,0 oder besser (für den Übertritt in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums) aufweisen, geben an der für sie zuständigen Realschule bzw. an dem für sie zuständigen Gymnasium im Zeitraum vom 9. - 13. Mai eine Voranmeldung ab.

 

Die endgültige Anmeldung an einer Realschule bzw. einem Gymnasium erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.

 

Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils geforderten Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses an einer Real-schule bzw. einem Gymnasium anmelden.

 

Ein Probeunterricht bzw. eine Aufnahmeprüfung findet nicht mehr statt.